2012-01-01
Die Umweltzone wurde im Oktober 2008 eingerichtet. Ziel ist die Verringerung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidkonzentration zur Einhaltung der Grenzwerte.
Die Nachrüstung von Diesel-Pkw und leichten Nutzfahrzeugen mit Partikelfiltern soll auch im Jahr 2012 gefördert werden. Informationen finden Sie unter dem Link BMU (2011): Nachrüstung.
Rechtliche Grundlage der 3. Stufe der Umweltzone ist die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main, der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) in Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt am Main aufgestellt worden ist. Der Luftreinhalteplan ist am 14.11.2011 in Kraft getreten.
Gestaffelt nach Schadstoffausstoß werden vier Schadstoffgruppen für Fahrzeuge unterschieden:
Wer ohne Plakette oder gültige Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone kontrolliert wird, muss mit vierzig Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Für bestimmte Fahrzeuge gibt es generelle Ausnahmen, die nach Bundesverordnung einheitlich festelegt sind.
In Frankfurt am Main gelten außerdem spezielle Ausnahmeregelungen.
Wessen Fahrzeug nicht unter die generellen oder für Frankfurt am Main speziellen Ausnahmen fällt, kann beim Straßenverkehrsamt eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Für alle Fahrzeuge sind bundeseinheitlich in folgenden Fällen keine Plaketten erforderlich:
Für Frankfurt am Main getroffene, hier gültige Ausnahmeregelungen sehen in folgenden Fällen keine Plakettenpflicht vor:
Weitere Informationen unter: http://www.umweltzone.frankfurt.de/

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