Jede noch so kleine Spende hilft!

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Jede Spende wird von uns einem gemeinnützigen Zweck zugeführt, welcher unserem Verein hilft, die tägliche Arbeit zu erleichtern und im Endeffekt allen Betroffenen mit dem Krankheitsbildes Mukoviszidose (cystische Fibrose) zu Gute kommt.

Wir, die CF-Selbsthilfe Frankfurt e.V. sind als gemeinnützige Organisation anerkannt, sodass jede Ihrer Spende bis zu einem Betrag iHv. 200€ in Verbindung mit einem Ihnen ausgestallten Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug inkl. Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) als Umsatzreduktion bei Ihrem Finanzamt eingereicht werden kann.

Selbstverständlich stellen wir Ihnen auch bei kleineren Spendenbeträgen eine Zuwendungsbestätigung aus.

Sollten Sie vorhaben eine Spende zu tätigen, welche in regelmäßigem Abstand in unserem Verein eintrifft, so haben Sie die Wahl zwischen einer regelmäßig stattfindenden Spendenbescheinigung oder einer Gesamtspendenbescheinigung, welche alle Ihre Spenden aus dem letzten Vorjahr insgesamt bescheinigt.

Spendenkonten des CF-Selbsthilfe Frankfurt e.V.:

Um eine Überweisung in Form einer Spende uns gegenüber zu tätigen, nutzen sie unsere BIC und IBAN.

Kreditinstitut: Commerzbank
Konto Nr.: 00645654600
BLZ: 50080000
BIC: DRESDEFFXXX
IBAN: DE72 5008 0000 0645 6546 00

oder alternativ

Kreditinstitut: Frankfurter Volksbank Rhein/Main
Konto Nr.: 6100800088
BLZ: 50190000
BIC: FFVBDEFF
IBAN: DE92 5019 0000 6100 8000 88

Wir vom CF-Selbsthilfe Frankfurt e.V. sind ein gemeinnützig anerkannter Verein. Aufgrund dessen gelten die allgemein steuerlichen Vergünstigungen des Spenden- und Zuwendungsrechts. Dies hat zur folge, dass wenn Sie sich für eine Spende uns gegenüber entscheiden, Sie die getätigte Ausgabe in Form von Sonderausgaben steuermindernd gelten machen können.

Die Verminderung der von Ihnen zu zahlenden Steuer bezieht sich nicht nur auf die Einkommenssteuer. Auch die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer sind ebenfalls mit inbegriffen.

Bislang war es für Organisationen üblich, bei Spenden die den Betrag von 100€ übersteigen, eine Zuwendungsbestätigung nach rechtlichen Vorgaben auszustellen um eine steuerliche Abzugsfähigkeit zu ermöglichen. Durch Verabschiedung des „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ wurde am 21. September 2007 die Bemessungsbeitragsgrenze für Spendenzahlungen auf 200€ angehoben. Für Sie als Spender hat dies den Vorteil, dass Sie jede Spende bis zu dem Betrag von 200€ mit einer entsprechenden Vorlage z.B in Form des Überweisungsträgers in Ihrer Steuererklärung steuermindernd verbuchen können.